Sachkundeprüfung gemäß § 11 Abs. 3 LHundG NRW

Die Haltung eines Hundes, der ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreicht (großer Hund), ist der zuständigen Behörde von der Halterin oder vom Halter anzuzeigen.
Große Hunde dürfen nur gehalten werden, wenn die Halterin oder der Halter die:
  • erforderliche Sachkunde und die
  • Zuverlässigkeit besitzt,
  • den Hund fälschungssicher mit einem Mikrochip gekennzeichnet und
  • für den Hund eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat
  • und dies gegenüber der zuständigen Behörde nachweist.

Wir sind befähigt, die Sachkundeprüfung gemäß Landeshundegesetz NRW abzunehmen.
Um sich auf die Prüfung vorzubereiten, können Sie den, Frage- und Antwortenkatalog unter diesem externen Link,
Tierärztekammer Nordrhein  herunterladen.

Bitte vereinbaren Sie zum Ablegen der Prüfung einen Termin.

Quelle: Tierärztekammer Nordrhein